Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 in Kraft treten. Sie regelt ab dann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von privaten Unternehmen und öffentlichen Stellen gesammelt werden.
Mit diesem Gesetz müssen womöglich manche Strukturen innerhalb eines Unternehmens verändert werden. So soll eine Person bestimmt werden, die sich regelmäßig um den Datenschutz bzw. um die Datenverarbeitung und die Rechteverteilung innerhalb eines Unternehmens kümmert, verantwortlich ist aber immer der/die GeschäftsinhaberIn bzw. der/die GeschäftsführerIn.