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Die EU-DSGVO

Laptop auf dem ein Schloss in der Mitte des Bildschirms abgebildet ist, rundherum sind Sterne der EU-Flagge

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 in Kraft treten. Sie regelt ab dann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von privaten Unternehmen und öffentlichen Stellen gesammelt werden.
Mit diesem Gesetz müssen womöglich manche Strukturen innerhalb eines Unternehmens verändert werden. So soll eine Person bestimmt werden, die sich regelmäßig um den Datenschutz bzw. um die Datenverarbeitung und die Rechteverteilung innerhalb eines Unternehmens kümmert, verantwortlich ist aber immer der/die GeschäftsinhaberIn bzw. der/die GeschäftsführerIn.
Auch muss auf einer Website die Möglichkeit gegeben sein, dass der/die BesucherIn eine Einwilligung abgeben muss, dass die personenbezogenen Daten gesammelt werden dürfen. Im Detail müssen auch so Fragen geklärt werden wie beispielsweise: Verlust eines Laptops, Websiteanalysen, „Jede/r-darf-alles“-Mentalität im Firmennetzwerk, …
Für weitere Informationen (inkl. live Countdown) können Sie uns gerne im Menüpunkt "DSGVO" auf unserer Website besuchen, oder uns telefonisch kontaktieren.
Die WKO hat Informationen zur DSGVO übersichtlich aufbereitet und bietet auch Infoblätter und Musterdokumente zum Download an: